Glossar - was Sie schon immer über Gutachten wissen wollten...
GRUNDBUCH
Das Grundbuch wird beim Grundbuchamt am Amtsgericht geführt.
Ein Grundbuchauszug kann vom Eigentümer, einem Beauftragten oder bei berechtigtem
Interesse für das betreffende Grundbuchblatt angefordert werden.
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes sind die Lage der Grundstücke, die
Wirtschaftsart (Nutzung) und die Größen aufgeführt. Ein Grundstück ist durch eine
laufende Nummer gekennzeichnet und kann aus ein oder mehreren Flurstücken bestehen.
Der ersten Abteilung sind der oder die Eigentümer zu entnehmen.
Die zweite Abteilung enthält
die Lasten und Beschränkungen mit Ausnahme der Grundpfandrechte.
So enthält die zweite Abteilung z.B. Erbbaurechte, Grunddienstbarkeiten, beschränkte
persönliche Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte und Vorkaufsrechte.
In der dritten Abteilung sind die Grundpfandrechte aufgeführt.
Dies sind Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.