Glossar - was Sie schon immer über Gutachten wissen wollten...

GUTACHTERAUSSCHUSS

Die Tätigkeit der Gutachterausschüsse beruht auf ยง192 BauGB, in Verbindung mit landesrechtlichen Vorschriften . Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind bei kreisfreien Gemeinden, größeren kreisangehörigen Städten und Landkreisen eingerichtet. Die Geschäftsstellen erstellen Gutachten und sind für die Auswertung, Erstellung und Veröffentlichung von immobilienwirtschaftlichen Daten zuständig (Kaufpreissammlung, Ermittlung von Bodenrichtwerten, Liegenschaftszinssätze u.a.).

 

Zurück zur Übersicht


webdesign by skybytes.de
immobilienvermittlung  |  e-mail   |   impressum   |   datenschutz