Glossar - was Sie schon immer über Gutachten wissen wollten...

VERKEHRSWERT

Er wird gemäß ยง194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Zur Bestimmung des Verkehrswerts werden das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren herangezogen.

 

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