Glossar - was Sie schon immer über Gutachten wissen wollten...
VERKEHRSWERT
Er wird gemäß ยง194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt,
auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach rechtlichen
Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des
Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche
oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Zur Bestimmung des Verkehrswerts werden das
Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren herangezogen.